Begabtenförderung berufliche Bildung – Finanzielle Unterstützung für die „Karriere mit Lehre“
Wer kann gefördert werden?
- eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat,
- die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist oder ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
- weder Student/in noch Hochschulabsolvent/in ist,
- zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.
Was wird gefördert?
- der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
- die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau),
- der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z.B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement).
Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 1.700 EUR für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 8.100 EUR. Der Eigenanteil beträgt 20 % der Kosten – höchstens jedoch 180 EUR pro Förderjahr.