Für alle, die sich heute neue Chancen im Job sichern möchten, wird Weiterbildung immer wichtiger. Die Bundesregierung hat dies erkannt und unterstützt die Teilnahme an einer Weiterbildung mit finanziellen Beihilfen. Möglichkeiten der Förderung, die Sie bei der Teilnahme an einem unserer Angebote in Anspruch nehmen können sind:

Begabtenförderung

Wenn Sie einen anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen haben, unter 25 Jahre alt sind (bei Anrechnungszeiten maximal 28 Jahre alt) und Ihren Berufsabschluss mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ bestanden oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen sind, dann können Sie Begabtenförderung für berufliche Bildung beantragen. Der Gesamtförderbetrag hierfür umfasst bis zu 8.100,00 €.

Aufstiegs-BAföG

Wer an einem Meistervorbereitungslehrgang und an der Meisterprüfung teilnimmt, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Förderung nach dem Aufstiegs-BAföG. Rechtsgrundlage dafür ist das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG). Das AFGB soll die finanziellen Belastungen einer beruflichen Fortbildung vermindern.

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Eine Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz ist ausschließlich im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme möglich. Auskünfte erteilt die zuständige Agentur für Arbeit.

Förderung durch die Bundeswehr/Bundesamt für Zivildienst

Aktive und ehemalige Zeitsoldaten können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu den Lehrgängen und Prüfungen sowie zu den Lernmittel- und Fahrtkosten erhalten. Auskünfte darüber erteilt der zuständige Berufsförderungsdienst. Auch für Zivildienstleistende besteht die Möglichkeit der finanziellen Förderung; zuständig ist das Bundesamt für Zivildienst.